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   OLG Stuttgart, 15.12.2005 - 13 U 10/2005, 13 U 10/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3344
OLG Stuttgart, 15.12.2005 - 13 U 10/2005, 13 U 10/05 (https://dejure.org/2005,3344)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15.12.2005 - 13 U 10/2005, 13 U 10/05 (https://dejure.org/2005,3344)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15. Dezember 2005 - 13 U 10/2005, 13 U 10/05 (https://dejure.org/2005,3344)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Schadensersatz nach Erwerb von Fondsbeteiligungen: Prospekthaftung und Beratungsverschulden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prospekthaftung im engeren Sinne; Prospekthaftung im weiteren Sinne; Verjährung von Ansprüchen aus Prospekthaftung; Vermittler als Träger der Beweislast für die Übergabe des Prospektes; Erforderlichkeit einer mündlichen Erläuterung des gesamten Prospektmaterials; Haftung ...

  • Judicialis

    BGB § 276; ; BGB § 823; ; BGB § 826

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 276 § 823 § 826
    Schadensersatz im Zusammenhang mit der Vermittlung und dem Erwerb von Anteilen an einem Immobilien- und Investmentfonds wegen Fehlerhaftigkeit des Verkaufsprospekts und Verletzung von Aufklärungspflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 276, 823, 826
    Zu Fragen des Schadensersatzanspruchs eines Anlegers im Zusammenhang mit der Vermittlung und dem Erwerb von Anteilen an Immobilien- und Investmentfonds

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 3 (Leitsatz)

    Zu den Anforderungen an Verkaufsprospekte von Fondsbeteiligungen und zur Frage der Beweislast hinsichtlich der Übergabe der Verkaufsprospekte

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2006, 1100
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 20.07.2004 - 4 U 37/04

    - AWD 93 -, DLF 94/17, Miss Saigon, Anspruch auf Schadensersatz wegen behaupteter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.12.2005 - 13 U 10/05
    Die Auffassung des Landgerichts wird bestätigt durch das Urteil des OLG Hamm vom 20.7.2004 (- 4 U 37/04 - dort Seite 15).

    Nach herrschender Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, der sich der erkennende Senat anschließt, genügt sowohl der Anlageberater als auch der Anlagevermittler seinen Aufklärungspflichten über die mit der Beteiligung an einem Dreiländerfonds verbundenen Risiken bereits dadurch, dass er dem Anleger den Emissionsprospekt übergibt (OLG München, Urteil vom 28.4.2004 - 15 U 3505/03 - OLG Hamm, Urteil vom 20.7.2004 - 4 U 37/04 - ; OLG Frankfurt, Urteil vom 8.10.2004 - 13 U 243/03 - ; OLG Karlsruhe, Urteil vom 4.11.2004 - 3 U 5/04 - ; OLG Oldenburg, Beschluß vom 26.11.2004 - 8 U 258/04 - ).

  • BGH, 14.01.2002 - II ZR 40/00

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen aus dem Beitritt zu einem geschlossenen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.12.2005 - 13 U 10/05
    Es gilt nämlich insoweit die kurze Verjährung von 6 Monaten ab Kenntnis des Prospektfehlers bzw. von längstens 3 Jahren nach dem Beitritt oder Anteilserwerb (BGH WM 2002, Seite 813).
  • OLG Frankfurt, 08.10.2004 - 13 U 243/03

    Risikoaufklärung hinsichtlich Anlageentscheidung durch Prospekt

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.12.2005 - 13 U 10/05
    Nach herrschender Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, der sich der erkennende Senat anschließt, genügt sowohl der Anlageberater als auch der Anlagevermittler seinen Aufklärungspflichten über die mit der Beteiligung an einem Dreiländerfonds verbundenen Risiken bereits dadurch, dass er dem Anleger den Emissionsprospekt übergibt (OLG München, Urteil vom 28.4.2004 - 15 U 3505/03 - OLG Hamm, Urteil vom 20.7.2004 - 4 U 37/04 - ; OLG Frankfurt, Urteil vom 8.10.2004 - 13 U 243/03 - ; OLG Karlsruhe, Urteil vom 4.11.2004 - 3 U 5/04 - ; OLG Oldenburg, Beschluß vom 26.11.2004 - 8 U 258/04 - ).
  • OLG München, 28.04.2004 - 15 U 3503/03

    Prospekthaftungsansprüche im weiteren Sinne

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.12.2005 - 13 U 10/05
    Damit war der Anspruch bereits bei Eingang der Klage am 24.10.2003 verjährt (OLG München, Urteil v. 28.4.04 - 15 U 3503/03 - unter Bezugnahme auf das Ausgangsurteil des LG München vom 2.5.03).
  • OLG Karlsruhe, 04.11.2004 - 3 U 5/04
    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.12.2005 - 13 U 10/05
    Nach herrschender Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, der sich der erkennende Senat anschließt, genügt sowohl der Anlageberater als auch der Anlagevermittler seinen Aufklärungspflichten über die mit der Beteiligung an einem Dreiländerfonds verbundenen Risiken bereits dadurch, dass er dem Anleger den Emissionsprospekt übergibt (OLG München, Urteil vom 28.4.2004 - 15 U 3505/03 - OLG Hamm, Urteil vom 20.7.2004 - 4 U 37/04 - ; OLG Frankfurt, Urteil vom 8.10.2004 - 13 U 243/03 - ; OLG Karlsruhe, Urteil vom 4.11.2004 - 3 U 5/04 - ; OLG Oldenburg, Beschluß vom 26.11.2004 - 8 U 258/04 - ).
  • BGH, 07.10.2008 - XI ZR 89/07

    Banken müssen Anleger auf deutliche Kritik in Fachpublikationen hinweisen

    Demgegenüber verneint die Gegenansicht eine solche Pflicht, weil nicht jeder Anlagevermittler und Anlageberater verpflichtet sei, einen Brancheninformationsdienst zu beziehen, und bei Veröffentlichungen in diesen Diensten von einer unabhängigen und fundierten Berichterstattung nicht stets ausgegangen werden könne (vgl. OLG München BKR 2003, 875, 877; OLG Celle WM 2005, 737, 741; OLG Stuttgart WM 2006, 1100, 1102; LG München NJOZ 2003, 1970, 1975 f.; LG Tübingen WM 2004, 641, 644; von Heymann/Edelmann, in: Assmann/Schütze, Handbuch des Kapitalanlagerechts 3. Aufl. § 4 Rdn. 24; Balzer, in: Welter/Lang, Handbuch der Informationspflichten im Bankverkehr Rdn. 7.39; Edelmann BKR 2003, 438, 443 f.; Loritz NZG 2002, 889, 896 ff.).
  • OLG Stuttgart, 23.04.2007 - 5 U 157/06

    Beratungsvertrag: Haftung eines Anlageberaters wegen der Verharmlosung von

    Denn der Inhalt des Beratungsgespräches, wenn ein solches stattfindet, darf nicht im Widerspruch zum Prospektinhalt stehen und muss den Kunden jedenfalls in groben Zügen von den im Prospekt geschilderten Risiken in Kenntnis setzen (OLG Stuttgart WM 2006, 1100; OLG Karlsruhe OLGR 2007, 222 m. w. Nachw.).
  • OLG Stuttgart, 30.04.2007 - 5 U 188/06

    Anlagevermittlung: Verjährung von wegen Beratungsmängeln geltend gemachten

    Ein Aufklärungsmangel kommt in diesem Fall nur in Betracht, wenn der Anlageberater bzw. Anlagevermittler die Risiken verharmlost hat (OLG Stuttgart NJOZ 2006, 2098).
  • OLG Düsseldorf, 18.04.2008 - 16 U 275/06

    Zu den Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Anlageberatungsvertrages

    Über die Aufklärung allgemeiner Risiken hinaus obliegt es dem Anlageberater nämlich grundsätzlich auch, vorhandene Veröffentlichungen in der Wirtschaftspresse auszuwerten und dem Interessenten kritische Pressestimmen, zumindest dem Inhalt und dem Tatsachenkern nach - gegebenenfalls kommentiert - zur Kenntnis zu bringen (vgl. OLG Celle OLGR Celle 2002, 265 ff. mwN; OLG Stuttgart WM 2006, 1100 mwN; OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 479; OLG Düsseldorf WM 1996, 1082, 1086.; BGH NJW 1993, 2433 ff.) Denn es ist zu berücksichtigen, dass der Informationsbedarf des Anlegers über aktuelle Entwicklungen, wie sie sich aus der Wirtschaftspresse ergeben, besonders groß ist und gerade wegen ihrer Aktualität auch nicht umfänglich aus Emissionsprospekten gedeckt werden kann.
  • OLG Frankfurt, 13.05.2009 - 23 U 64/07

    Prospekthaftung: Anforderungen an die Darstellung der "weichen Kosten" im

    Es gibt eine entsprechende Entscheidung des OLG Stuttgart (WM 2006, 1100 ff), aus der sich aber der Inhalt der vertraglichen Bestimmungen nicht entnehmen lässt.
  • LG Hamburg, 15.12.2008 - 318 O 4/08

    Über die Angaben eines Anlageprospektes hinausgehende Pflichten einer Bank bei

    Dabei ist es zwar in aller Regel ausreichend, wenn der Berater dem Kunden den vollständigen und richtigen Prospekt aushändigt (OLG Stuttgart NJOZ 2006, 2098; Palandt-Heinrichs, § 280 Rdnr. 49).
  • OLG Koblenz, 21.11.2006 - 6 U 1028/06

    Haftung des Anlageberaters: Unterlassene Information über einen einzelnen

    Der Senat folgt zunächst der herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung, wonach Veröffentlichungen in Branchendiensten bei der Frage einer Haftung wegen eines Beratungsverschuldens infolge unterbliebener Weitergabe kritischer Pressestimmen nicht zu berücksichtigen sind (ebenso OLG Stuttgart, Urteil vom 15. Dezember 2005 - 13 U 10/05; OLG München, Urteil vom 28. April 2004 - 15 U 3505/03; OLG Hamm, Urteil vom 20. Juli 2004 - 4 U 37/04; OLG Frankfurt, Urteil vom 8. Oktober 2004 - 13 U 243/03; OLG Karlsruhe, Urteil vom 4. November 2004 - 3 U 5/04; OLG Oldenburg, Beschluss vom 26. November 2004 - 8 U 258/04).
  • OLG Naumburg, 15.10.2014 - 5 U 114/14

    Schadensersatz bei Kapitalanlageberatung: Angaben im Prospekt zur

    Insoweit fehlt es an substanziiertem Vortrag der Kläger dazu, welche über die vermeintliche Fehlerhaftigkeit des Prospekts hinausgehenden falschen Schulungsinhalte in die konkrete Beratung eingeflossen sein sollen (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 15.12.2005, 13 U 10/2005, Rn. 44-46; LG Lüneburg, Urt. v. 25.03.2014, 5 O 58/14, Rn. 50; jeweils zitiert nach juris).
  • LG Köln, 10.06.2009 - 28 O 600/06
    Ein Aufklärungsmangel kommt also - bei Aushändigung eines zutreffenden Prospekts - nur in Betracht, wenn der Anlagevermittler die Risiken verharmlost hat (vgl. OLG Stuttgart, NJOZ 2006, 2098).
  • LG Köln, 10.06.2009 - 28 O 50/07
    Ein Aufklärungsmangel kommt also - bei Aushändigung eines zutreffenden Prospekts - nur in Betracht, wenn der Anlagevermittler die Risiken verharmlost hat (vgl. OLG Stuttgart, NJOZ 2006, 2098).
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